§ 1 GGB ( Geburtstagsgesetzbuchs):
Das Geburtstagskind hat ein Anrecht auf Geburtstagskuchen.
§ 2
Dem Geburtstagskind wird ausreichend Glück, Gesundheit und Freude fürs nächste Lebensjahr zugesprochen.
§ 3
Das Geburtstagskind hat das Recht, sich reich beschenken und feiern zu lassen.
§ 4
Ad multos annos!